"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”
Reinhard Turre
Förderschule
Viele Kinder mit Förderbedarf lernen in allgemeinen Schulen leichter als in Förderschulen. Je nach individueller Position kann es jedoch für das Kind besser sein, sich in einer Förderschule richtig aufgehoben zu fühlen. Die Entscheidung über die Pflicht zum Besuch einer Förderschule trifft die Sächsische Bildungsagentur. Dem Wunsch auf inklusive Beschulung sollte aufgrund der UN Behindertenkonvention entsprochen werden.
Gegen diese Entscheidung (Bescheid) kann Rechtsmittel eingelegt werden, sollte sie nicht Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen. Wichtig ist auch hier schnelles Handeln. Neben dem Widerspruch ist häufig auch ein gerichtliches Eilverfahren notwendig, um die Beschulung in der gewünschten Schule zu sichern.