"Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung.”

Schulrecht

Das Schulrecht regelt Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Schulbetrieb:
Schüler, Lehrer, Eltern, Sächsischer Bildungsagentur und Schulträger.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Schulrecht liegen auf folgenden Themen:

  • Beschulung auf der Wunschschule
  • Inklusive Beschulung, inklusive Hortbetreuung mit den flankierenden Hilfen (Integrationshelfer, Nachteilsausgleich), Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Schulpflicht, Ruhen der Schulpflicht
  • Hausbeschulung
  • Beschulung durch web-Schule und Geltendmachung der Kosten im Rahmen von Eingliederungshilfe
  • Bildungsempfehlung
  • Schulprüfungsrecht (Leistungsbewertung, Zeugnis, Prüfung, Nichtversetzung)
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Mobbing
  • Schule in freier Trägerschaft (Rechte, Pflichten), Schulverträge