"Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung.”
Schulrecht
Das Schulrecht regelt Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Schulbetrieb:
Schüler, Lehrer, Eltern, Sächsischer Bildungsagentur und Schulträger.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Schulrecht liegen auf folgenden Themen:
- Beschulung auf der Wunschschule
- Inklusive Beschulung, inklusive Hortbetreuung mit den flankierenden Hilfen (Integrationshelfer, Nachteilsausgleich), Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Schulpflicht, Ruhen der Schulpflicht
- Hausbeschulung
- Beschulung durch web-Schule und Geltendmachung der Kosten im Rahmen von Eingliederungshilfe
- Bildungsempfehlung
- Schulprüfungsrecht (Leistungsbewertung, Zeugnis, Prüfung, Nichtversetzung)
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Mobbing
- Schule in freier Trägerschaft (Rechte, Pflichten), Schulverträge