"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”


Reinhard Turre

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat, so können die Eltern, die aufnehmende Schule oder die Schule, die der Schüler besucht, eine Beratung beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst der zuständigen Förderschule beantragen.

Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird vom Landesamt für Schule und Bildung eingeleitet.

Aufgrund des Gutachtens stellt das Landesamt für Schule und Bildung den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Schülers fest. Das Landesamt kann Aussagen dazu treffen, in welcher Schulart und in welcher Schule dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des Schülers entsprochen werden kann. Es kann eine Schule empfehlen.

Sie als Eltern müssen stets über alle Beratungen, Ergebnisse und zu beabsichtigenden Maßnahmen informiert werden.

Gegen den Bescheid zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs können wir rechtliche Mittel einlegen.