"Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.”
Reinhard Turre
Hausgebärdensprachkurs
Um hörgeschädigten Kindern die Kommunikation mit ihrer Umwelt zu ermöglichen, kann das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache notwendig sein.
Da es häufig ein passendes Angebot an der Volkshochschule nicht gibt, kann es notwendig sein, dem Kind einen Hausgebärdensprachkurs anzubieten.
Ebenso kann es notwendig sein, dass die Eltern einen Hausgebärdensprachkurs absolvieren können, um mit ihrem Kind zu kommunizieren und ihrer Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können.
Der Anspruch des Kindes ergibt sich aus den §§53, 54 SGB XII, der Anspruch der Eltern aus § 27 SGB VIII als Hilfe zur Erziehung.