"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”
Studienplatzklage
Hochschulen oder Universitäten ermitteln ein oder zwei Mal jährlich, meist zum Wintersemester, die Kapazität an Studienplätzen an ihrer Institution. Dabei kommt es mitunter zu Fehlern, die zu Ablehnungsbescheiden an die Bewerber führen. Sind Sie im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung, können Sie sich außerhalb der üblichen Studienplatzvergabeverfahren für einen Studienplatz in die Hochschule oder Universität einklagen.
Wir prüfen mit Ihnen Chancen und mögliche Wege einer Studienplatzklage. Insbesondere bei medizinischen Studiengängen, der Psychologie oder der Pharmazie sind die Zulassungen von Hochschule zu Hochschule streng geregelt.
Aber auch bei allen anderen Numerus-Clausus zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht durchaus Aussicht auf eine erfolgreiche Studienplatzklage für den Master oder Bachelor.